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   FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12   

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FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12 (https://dejure.org/2013,44067)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 K 1632/12 (https://dejure.org/2013,44067)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 K 1632/12 (https://dejure.org/2013,44067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 191 Abs 1 S 1 AO, § 34 Abs 1 AO, § 69 AO, § 64 GmbHG, § 130 InsO
    Haftung bei Verantwortlichkeit von mehreren Geschäftsführern einer GmbH, die geschäftsführende Komplementärin einer GmbH und Co KG ist, für Lohnsteuerrückstände der KG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Frage der steuerlichen Haftung bei Beruhen der Aufgabenverteilung nur auf mündlicher Absprache; Berufen des Geschäftsführers auf eine hypothetische Anfechtbarkeit von Steuerzahlungen i.R.d. Haftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 34, 69, 191 Abs. 1; InsO § 130; GmbHG § 64
    Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung von Geschäftsführern und die Begrenzung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 161 HGB
    Gesamtverantwortung, Geschäftsführer, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Mehrere Geschäftsführer, Teilzahlungen, Vorenthalten, Zahlungsmöglichkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Geschäftsführers für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haften (fast) immer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Geschäftsführer haften (fast) immer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Geschäftsführer haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    GmbH führte Lohnsteuer nicht ab - Zwei GmbH-Geschäftsführer haften dafür gemeinsam

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Haftung des Gmbh (Mit) Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haften (fast) immer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer!

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet für Steuern - interne Unzuständigkeit schützt nicht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung ggü. Finanzamt entfällt allenfalls bei schriftlicher Geschäftsverteilung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haften für Steuerschulden ihres Unternehmens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsführer haftet für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuern - Gesamtverantwortung liegt beim Geschäftsführer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05

    Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Danach würde sich der Geschäftsführer einer GmbH (zivilrechtlich) ersatzpflichtig machen, wenn er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH an deren Gläubiger noch Zahlungen leistete, es sei denn dies wäre mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar (vgl. zur Pflichtenkollision: BFH, Urteil vom 27.02.2007 VII R 67/05, BFH/NV 2007, 1732).

    Wie bereits ausgeführt, darf der Geschäftsführer vielmehr, wenn infolge eines Liquiditätsengpasses die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteueranteil) nicht ausreichen, die Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder Teilbetrag auszahlen, so dass er aus den dann übrig bleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann (vgl. BFH, Urteil vom 27.02.2007 VII R 67/05 aaO).

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Der vom Gesetzgeber § 69 AO beigemessene Schutzzweck und die vom BGH geforderte wertende Beurteilung lassen es nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten erscheinen, den hypothetischen Kausalverlauf im Falle einer gedachten Anfechtung nach §§ 129ff InsO im Rahmen der Schadenszurechnung zu berücksichtigen und infolgedessen die Haftung des von § 69 AO erfassten Personenkreises (vgl. § 34 und § 35 AO) entfallen zu lassen (BFH, Urteile vom 05.06.2007 VII R 65/05, BStBl II 2008, 273; vom 04.12.2007 VII R 18/06, BFH/NV 2008, 521).

    Aus diesen Gründen kann die zum Deliktsrecht entwickelte Rechtsprechung des BGH nicht ohne weiteres auf die Haftung nach den Vorschriften der AO übertragen werden (vgl. BFH, Urteil vom 04.12.2007 VII R 18/06, BFH/NV 2008, 521).

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Soweit diese rechtliche Würdigung für die Abführung von Sozialabgaben im Rahmen des Schadenersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB anerkannt sei, verbiete sich für die Lohnsteuerabführung eine abweichende Beurteilung (BGH NJW 2005, 2546).

    Die zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen getroffenen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 18. April 2005 II ZR 61/03, DStR 2005, 978; vom 14. November 2000 VI ZR 149/99, DStR 2001, 222) betreffen eine mögliche Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB und damit einen deliktischen Schadensersatzanspruch.

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Der BFH habe mit Urteil vom 05.06.2007 (VII R 65/05, BStBl II 2008, 273) entschieden, dass sich ein Geschäftsführer nicht auf die Anfechtung einer gedachten Zahlung nach § 130 InsO - geleistete Zahlungen innerhalb von drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags - berufen könne, weil der Schadensersatzcharakter des § 69 AO und der Schutzzweck dieser Norm die Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe ausschließe.

    Der vom Gesetzgeber § 69 AO beigemessene Schutzzweck und die vom BGH geforderte wertende Beurteilung lassen es nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten erscheinen, den hypothetischen Kausalverlauf im Falle einer gedachten Anfechtung nach §§ 129ff InsO im Rahmen der Schadenszurechnung zu berücksichtigen und infolgedessen die Haftung des von § 69 AO erfassten Personenkreises (vgl. § 34 und § 35 AO) entfallen zu lassen (BFH, Urteile vom 05.06.2007 VII R 65/05, BStBl II 2008, 273; vom 04.12.2007 VII R 18/06, BFH/NV 2008, 521).

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Weiterhin führte der Beklagte aus, dass mehrere Geschäftsführer zur Haftung herangezogen werden könnten, sofern keine vorweg getroffene schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Aufgabenbereiche ausgehandelt worden sei, wodurch die Gesamtverantwortung begrenzt, nicht aber aufgehoben werde (BFH, Urteil vom 26.04.1984 V R 128/79, BStBl II 1984, 776).

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass im Haftungsfall jeder Geschäftsführer auf die Verantwortlichkeit eines anderen verweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Beschlüsse vom 21.10.2003 VII B 353/02, BFH/NV 2004, 157, und vom 04.03.1986 VII S 33/85, BStBl II 1986, 384; BFH, Urteil vom 26.04.1984 V R 128/78, BStBl II 1984, 776).

  • BFH, 04.03.1986 - VII S 33/85

    GmbH - Mehrere Geschäftsführer - Verantwortlichkeit von Geschäftsführern -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass im Haftungsfall jeder Geschäftsführer auf die Verantwortlichkeit eines anderen verweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Beschlüsse vom 21.10.2003 VII B 353/02, BFH/NV 2004, 157, und vom 04.03.1986 VII S 33/85, BStBl II 1986, 384; BFH, Urteil vom 26.04.1984 V R 128/78, BStBl II 1984, 776).

    Aber selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung muss der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft betraute Geschäftsführer einschreiten, wenn die Person des Mitgeschäftsführers oder die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dies erfordern, beispielsweise in finanziellen Krisensituationen (BFH, Beschluss vom 04.03.1986 VII S 33/85 aaO).

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Die zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen getroffenen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 18. April 2005 II ZR 61/03, DStR 2005, 978; vom 14. November 2000 VI ZR 149/99, DStR 2001, 222) betreffen eine mögliche Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB und damit einen deliktischen Schadensersatzanspruch.
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    In seinem Urteil vom 26.07.1988 (VII R 83/87, BStBl II 1988, 859) hat der BFH ausgeführt, dass dann, wenn die Gesellschaft nur über Mittel in Höhe der ausgezahlten Netto-Löhne verfügt hat, ein Schuldvorwurf im Sinne des § 69 AO gegenüber den Geschäftsführern nicht hinsichtlich der in voller Höhe angemeldeten, aber nicht abgeführten Lohnsteuer erhoben werden könne, sondern nur hinsichtlich derjenigen Lohnsteuerbeträge, die er bei der gebotenen Kürzung der Netto-Löhne an das Finanzamt hätte abführen können.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Gerade in der finanziellen Krise wird von den gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft verlangt, dass sie vorausschauend planen und entsprechende Mittel zur Entrichtung von Steuern bereithalten, von denen sie wissen, dass ihre Entstehung unmittelbar bevorsteht (BFH, Urteile vom 11.03.2004 VII R 19/02, BStBl II 2004, 967; vom 16.12.2003 VII R 77/00, BStBl II 2005, 249, und vom 09.01.1997 VII R 51/96, NFH/NV 1997, 324).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00

    Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12
    Gerade in der finanziellen Krise wird von den gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft verlangt, dass sie vorausschauend planen und entsprechende Mittel zur Entrichtung von Steuern bereithalten, von denen sie wissen, dass ihre Entstehung unmittelbar bevorsteht (BFH, Urteile vom 11.03.2004 VII R 19/02, BStBl II 2004, 967; vom 16.12.2003 VII R 77/00, BStBl II 2005, 249, und vom 09.01.1997 VII R 51/96, NFH/NV 1997, 324).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97

    Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer

  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

  • BFH, 09.01.1997 - VII R 51/96

    Geschäftsführerhaftung bei Umsatzsteueroption

  • BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88

    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann, wenn nach dem

  • BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92

    GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

  • BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

  • BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98

    Haftung des Vereinsvorsitzenden

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

  • BFH, 21.10.2003 - VII B 353/02

    Geschäftsführer; Haftung

  • BFH, 06.11.1986 - V R 128/78

    Zulässigkeit einer Revision ohne ordnungsgemäße Begründung

  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise befindet, mithin bei Liquiditätsschwierigkeiten, sich abzeichnender Zahlungsunfähigkeit oder einem bevorstehendem Insolvenzantrag (vgl. BFH, Urteil v. 26.04.1984, V R 128/79, juris; v. 23.06.1998, VII R 4/98, juris; Beschlüsse v. 04.03.1986, VII S 33/85, juris; 21.08.2000, VII B 260/99, juris; v. 12.05.2009, VII B 266/08, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; v. 20.04.2006, VII B 280/05, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2013, 3 K 1632/12, juris; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 31 u. 32).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise befindet, mithin bei Liquiditätsschwierigkeiten, sich abzeichnender Zahlungsunfähigkeit oder einem bevorstehendem Insolvenzantrag (vgl. BFH, Urteil v. 26.04.1984, V R 128/79, juris; v. 23.06.1998, VII R 4/98, juris; Beschlüsse v. 04.03.1986, VII S 33/85, juris; 21.08.2000, VII B 260/99, juris; v. 12.05.2009, VII B 266/08, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; v. 20.04.2006, VII B 280/05, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2013, 3 K 1632/12, juris; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 31 u. 32).
  • FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 20/15

    Interne Aufgabenverteilung zwischen mehreren GmbH-Geschäftsführern Haftung eines

    Er müsse dafür sorgen, dass er im Falle des Eintritts einer Krise von dieser erfahre (FG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 2010 6 K 228/08, PStR 2011, 88; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 2013 3 K 1632/12, DStRE 2015, 434 ).
  • VG Köln, 14.06.2016 - 24 L 866/16

    Inanspruchnahme für nicht entrichtete Gewerbesteuerforderungen nebst

    In dieser Eigenschaft gehört der Antragsteller zu den möglichen Haftungsschuldnern, denn im Falle einer mit der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft betrauten Komplementär-GmbH hat deren Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der Komplementärin auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Kommanditgesellschaft Sorge zu tragen, vgl. Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 6. November 2014 - 13 K 1065/13 -, juris, Rn. 31; FG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 K 1632/12 -, juris, Rn. 32.
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